VERKAUFS- UND SERVICEBEDINGUNGEN
§1 ALLGEMEINES - GELTUNGSBEREICH
1.1 Die Vorliegenden Verkaufs-, Liefer- und Servicebedingungen, Im Folgenden „AGB“, Regenel Das Vertragsverhältnis Zwischen Vytruve GmbH, Eingetragen im Handelsregister von Saarbrücken Unter der HRB 108073, Geschäftsansässig Lebacher Straße 4, 66113 Saarbrücken, Imolgest „Vytruve“, und dem Unternehmen des Kunden, im Folgenden „KUNDE“, gemeinsam als „PARTEIEN“ bezeichnet.
1.2 Diese AGB definieren die Bedingungen, unter denen VYTRUVE die vom KUNDEN bestellten Dienstleistungen erbringt und die vom KUNDEN gekaufte Hardware liefert.
1.3 Diese AGB ergänzen die für die Softwarelösungen von VYTRUVE geltenden Nutzungsbedingungen.
1.4 Diese AGB gelten ausschließlich – entgegenstehende oder von diesen AGBde abweichende Bedingungen des KUNDEN erkennt VYTRUVE nicht an, es sei denn, VYTRUVE hätte ausdrücklich schriftlich der Geltung zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn VYTRUVE in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGBder Bedingungen des KUNDEN die Lieferung an den KUNDEN vorbehaltlos ausführt.
1.5 Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.
§2 ANGEBOT - ANGEBOTSUNTERLAGEN
2.1 Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so kann VYTRUVE dieses Angebot innerhalb von 2 Wochen annehmen.
2.2 Die in Rundschreiben, Prospekten, technischen Datenblättern, Websites oder anderen derartigen Quellen genannten Tarife, Informationen und Merkmale werden nur zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt und sind unter keinen Umständen als verbindliches Angebot zu verstehen.
2.3 An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstige Unterlagen behalten VY-TRUVE sich Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ gekennzeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an einen Dritten Bedarf der KUNDE der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von VYTRUVE.
3. DEFINITIONEN
3.1 VERTRAG: Bezeichnet das vom KUNDEN gegengezeichnete Angebot oder die von VYTRUVE mit Auftragsbestätigung akzeptierte Bestellung des KUNDEN; in diesen VERTRAG werden diese AGB eingezogen.
3.2 PERSÖNLICHE DATEN: Bezeichnet alle Arten von Informationen, Daten und Inhalten, die vom KUNDEN oder von VYTRUVE im Rahmen der Erfüllung des vorliegenden VERTRAGS gesammelt und verarbeitet werden und die es ermöglichen, eine natürliche Person direkt oder indirekt zu identifioder zu bestimmen.
3.3 3D-DRUCK: Bezeichnet den 3D-DRUCK, der auf der Grundlage der Prothesen-TEMPLATES erstellt WIRD
3.4 WARTUNG: Alle Instandsetzungs-, Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen.
3.5 KORREKTIVE WARTUNG: Bezeichnet alle Maßnahmen, die von VYTRUVE zunehmen Werden, um Eine technische Anomalie zu beheben oder Eine Umgehungslösung bereitzustellen, um die Fortsetzung des SERVICE zu ermöglichen.
3.6 UPGRADING: Bezeichnet einen SERCIVE zur Bereitstellung kleinerer oder größerer Versionen einer Software-Aktualisierung. Minor-Versionen umfassen verschiedene Patches zur Korrektur von Software-Fehlern („Bugs“). Major-Versionen enthalten neue Funktionalitäten.
3.7 HARDWARE: Bezeichnet die gesamte Ausrüstung, insbesondere den PC, den Rollwagen, den Drucker und den Scanner, die von VYTRUVE im Rahmen des VERTRAGS geliefert Werden, um dem KUNDEN den Zugang zum SERVICE zu ermöglichen
3.8 LIZENZ: Bezeichnet die dem KUNDEN gewährte Lizenz, die ihm erlaubt, die LÖSUNG im Rahmen dieser VEREINBARUNG zu nutzen.
3.9 SOFTWARE: Bezeichnet die Software, die auf dem an den KUNDEN verkauften PC vorinstalliert ist, um ihm den Zugang zu dem SERVICE zu ermöglichen.
3.10 VORLAGE(N): Bezeichnet die mit der LÖSUNG erstellten Vorlagen, wie zB 3D-Vorlagen, digitale Zwillinge usw.
3.11 PC: Bezeichnet den PC, der dem KUNDEN von VYTRUVE zur Verfügung gestellt wird und auf dem die SOFTWARE vorinstalliert und vorkonfiguriert ist.
3.12 PARTEIEN: Bezeichnet die KUNDEN und VYTRUVE, verbunden durch den VERTRAG.
3.13 ANGEBOT: Ein schriftliches Dokument, das dem KUNDEN von VYTRUVE zugesandt wird und den Bedarf des KUNDEN, eine Beschreibung der SERVICES, die etwaigen Bedingungen und gegebenenfalls die für den KUNDEN geltenden Sonderbedingungen enthält.
3.14 LÖSUNG: Bezeichnet alle Elemente, die zur Erbringung der SERVICES implementiert werden, einschließlich der HARDWARE, des PCs und der SOFTWARE sowie einer SaaS-Schnittstelle (Software as a Service).
3.15 DIENSTLEISTUNGEN: Bezeichnet die von VYTRUVE auf der Grundlage eines ANGEBOTS über die LÖSUNG oder zur Optimierung der Nutzung der LÖSUNG erbrachten Dienstleistungen, einschließlich WARTUNG und Schulungsdienstleistungen sowie 3D-DRUCK.
3.16 NUTZER: Bezeichnet alle Endnutzer, die der KUNDE benannt und zur Nutzung der LÖSUNG ermächtigt hat und die die Nutzungsbedingungen akzeptiert haben.
3.17 KUNDE: Bezeichnet jede Person, die in eigenem Namen handelt und ein Nutznießer der SERVICES ist und/oder die HARDWARE erwirbt.
§4 VOLLSTANDIGKEIT
4.1 Der VERTRAG stellt die Vereinbarung zwischen den PARTEIEN und die Gesamtheit der von ihnen übernommenen Verpflichtungen in Bezug auf die Erbringung der LÖSUNG und der SERVICES dar. Ersetzt alle schriftlichen Dokumente, Verpflichtungen und Vereinbarungen, ob mündlich oder schriftlich, die sich auf die LÖSUNG und die SERVICES beziehen, und schließt von ihrem Geltungsbereich alle Dokumente aus, die vor der Unterzeichnung des VERTRAGS ausgetauscht wurind sich ent- tend darin enthal.
4.2 Alle Vereinbarungen, die zwischen VYTRUVE und dem KUNDEN getroffen worden sind, sind im Vertrag schriftlich niedergelegt.
§5 HARDWARE-BESTELLUNGEN
5.1 VYTRUVE verkauft vorkonfigurierte HARDWARE, die zur Verwendung mit der LÖSUNG für die Erbringung des SERVICE bestimmt ist.
5.2 Die HARDWARE WIRD auf der Website von VYTRUVE oder in den technischen Unterlagen beschrieben, sterben dem KUNDEN bei Bestellung zur Verfügung gestellt Werden.
5.3. Die HARDWARE WIRD mit technischem Datenblatt und Einem Benutzerhandbuch geliefert (das auf beliebige Weise übermittelt WIRD: auf Papier, in digitaler Form, auf einer Webseite …), zu deren Einhaltung sich der KUNDE verpflichtet.
5.4. Der KUNDE bestellt die HARDWARE durch Rücksendung des unterzeichneten Bestellformulars oder des ANGEBOTS an VYTRUVE.
5.5. VYTRUVE bestätigt die Bestellung vorbehaltlich der Verfügbarkeit des Produkts und informiert den KUNDEN über die Herstellung der HARDWARE oder die Stornierung der Bestellung, falls dies nicht der Fall ist.
5.6. Der Verkauf kommt erst durch die ausdrückliche schriftliche Bestätigung der Bestellung des KUNDEN durch VYTRUVE zustande. VYTRUVE stellt insbesondere die Verfügbarkeit der innerhalb angeforderten HARDWARE sicher und WIRD von fünfzehn (15) Tagen nach Eingang der Bestellung eine Bestätigungs-E-Mail senden.
5.7. Sobald die Bestellung bestätigt wurde, WIRD die verfügbare HARDWARE nach Zahlung des Kaufpreises gemäß den Vertragsbedingungen versandt.
5.8. Die HARDWARE WIRD von VYTRUVE vorinstalliert und vorkonfiguriert, so dass die LÖSUNG direkt vom KUNDEN genutzt werden kann.
§6 SERVICE - UMFANG - AUTORISIERUNG
6.1. Übersicht
6.1.1. VYTRUVE bietet eine LÖSUNG an, die es ermöglicht, Prothesen und Orthesen zu
entwerfen und sie im 3D-Druckverfahren herstellen zu lassen.
6.1.2. Der SERVICE und die LÖSUNG werden im Angebot und/oder in den Spezifikationen definiert und beschrieben.
6.1.3. Für den Fall, dass der SERVICE und die LÖSUNG in dem Angebot nicht vollständig beschrieben werden, vereinbaren die PARTEIEN hiermit, dass ergänzt nur der schriftliche Austausch zwischen den PARTEIEN den SERVICE und die LÖSUNG definiert.
6.2. Bestellung der LOSUNG
6.2.1. Die LÖSUNG und der 3D-DRUCK sind Gegenstand eines Angebots, dem eine Rei-
er von Spezifikationen beigefügt werden können.
6.2.2. Die Bestellung der LÖSUNG oder des 3D-DRUCKS ist verbindlich und endgültig, sobald der KUNDE das ANGEBOT unterzeichnet und zurückgeschickt hat.
6.3. Zusammenarbeit der PARTEIEN
6.3.1. Der KUNDE verpflichtet sich, aus seinem Personal einen Ansprechpartner zu benennen, der für VYTRUVE der Hauptansprechpartner für die Durchführung des VERTRAGES ist.
6.3.2. Der KUNDE verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass das Personal von VYTRUVE oder Dritte, die im Auftrag von VYTRUVE handeln, bei Bedarf freien Zugang zu den etwaigen Haben, falls dies ist.
6.3.3. Generell verpflichtet sich der KUNDE, nach Treu und Glauben zu kooperieren, um die Erbringung der SERVICES von VYTRUVE zu erleichtern, und insbesondere VYTRUVE auf Anfrage alle Dokumente oder Informationen zu übermitteln, die für das Verständnis des Projekts und die Erbringung des SERVICE erforderlich sind.
6.3.4. In diesem Zusammenhang können die zwischen den PARTEIEN vereinbarten Fristen je nach den bei der Durchführung des aufgetretenen Projekts erschwert angepasst werden.
6.3.5. Die Parteien nehmen sich, einander unmittelbar über jeden Umstand zu informieren, die sterben Durchführung des VERTRAGS beeinflussen könnte. In diesem informierten Zusammenhang der KUNDE VYTRUVE über jedes Ereignis, das den Zugan verhindert zu den vorübergehenden, sobald der KUNDE davon Kenntnis erlangt.
§7 PREIS - SERVICE, LIZENZ und HARDWARE
7.1. Der SERVICE, die LÖSUNG, die HARDWARE und der 3D-Druckservice werden zu den Preisen erbracht, die in dem dem KUNDEN zugesandten ANGEBOT von VY-TRUVE sind.
7.2. sollte der KUNDE nach Annahme der Bestellung durch VYTRUVE, aus welchem \u200b\u200bGrund auch immer, weniger als zehn (10) Arbeitstage vor dem geplanten Liefertermin der LÖSUNG schließen, die Bestellung zu stornieren, wird sterben zum Zeitpunkt der Bestellung erfolgte Anzahlung automatiVEsch von VYbernomTRUMEN zu keine Rückerstattung.
7.3. Die Preise sind in Euro angegeben und verstehen sich zuzüglich MwSt. in der gesetzlichen Höhe.
7.4. Wenn für die ordnungsgemäße Erfüllung des VERTRAGES Kosten anfallen, die nicht im ANGEBOT enthalten sind, WIRD VYTRUVE den KUNDEN sofort informieren, und diese Kosten werden dem KUNDEN auf der Grundlage von Materialkosten- oder Zeitnachweisen in Rechnung gestellt.
§8 RECHNUNGSSTELLUNG UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
8.1. Die Rechnung für den Kauf der HARDWARE WIRD zum Zeitpunkt der Lieferung der HARDWARE übersandt.
8.2. Für die Bestellung kann eine Anzahlung verlangt werden, die im ANGEBOT festgelegt wird. Der Restbetrag wird bei Lieferung der LÖSUNG oder des 3D-GEDRUCKTEN PRODUKTES in Rechnung gestellt.
8.3. Anzahl ist am Tag der Bestellung fallend.
8.4. Der Restbetrag ist innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu zahlen.
8.5. Folgende Zahlungsarten werden akzeptiert: Zahlung über einen Zahlungsdienstleister (STRIPE, vorbehaltlich der Annahme der allgemeinen Nutzungsbedingungen) und per Banküberweisung.
8.6 Es gelten die gesetzlichen Rechtsfolgen des Zahlungsverzugs.
8.7. Der KUNDE akzeptiert auch, dass die Nichtbezahlung der HARDWARE zur Ausstattung des SERVICE führen kann, auch wenn es sich dabei um zwei getrennte Verpflichtungen im Rahmen dieses VERTRAGS handelt.
8.8. Bei vorzeitiger Zahlung wird kein Skonto gewährt.
8.9 Aufrechnungsrechte stehen dem KUNDEN nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von VYTRUVE anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§9 VERSAND UND LIEFERUNG DER HARDWARE
9.1. Der Versand der HARDWARE erfolgt innerhalb des zwischen den PARTEIEN vereinbarten Zeitrahmens.
9.2 Die Einhaltung der Lieferverpflichtung durch VYTRUVE setzt die rechtzeitige und ord-nungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des KUNDEN voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
9.3 Kommt der KUNDE in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist VYTRUVE berechtigt, den VYTRUVE insoweit entstehenden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.
9.4 Sofern die Voraussetzungen des höchsten 9.3 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Beschädigung der HARDWARE in dem Zeitpunkt auf den KUNDEN über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
9.5 VYTRUVE folgt den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der VERTRAG ein Fixgeschäft im Sinne von § 286 Abs. § 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. VYTRUVE haftet auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von VYTRUVE zu vertretenden Lieferverzugs der KUNDE berechtigt ist, geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung weggefallen ist.
9.6 VYTRUVE folgt ferner den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von VYTRUVE zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Ein Verschulden eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen ist VYTRUVE zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug auf einer von VYTRUVE zu einer leicht fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, wiederholt eintretenden Schaden begrenzt.
9.7 VYTRUVE haftet auch dann nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von VYTRUVE zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, repräsentativ eintretenden Schaden begrenzt.
§10 EIGENTUMSÜBERGANG - GEFAHRENÜBERGANG
10.1 VYTRUVE behält sich das Eigentum an der HARDWARE bis zum Eingang aller Zahlungen und der damit verbundenen Kosten (insbesondere Versandkosten) aus dem VERTRAG vor. VYTRUVE behält sich daher das Recht vor, die HARDWARE jederzeit wieder in Besitz zu nehmen. In der Zurücknahme der HARDWARE durch VYTRUVE liegt ein Rücktritt vom VERTRAG.
10.2 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der KUNDE VYTRUVE unverzüg- lich schriftlich zu benachrichtigen, damit VYTRUVE Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, VYTRUVE die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der KUNDE für den VYTRUVE entstandenen Ausfall.
10.3 Der KUNDE ist verpflichtet, die HARDWARE pfleglich zu behandeln; Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigenen Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
10.4 Der KUNDE ist berechtigt, die HARDWARE im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt VYTRUVE bereits jedoch alle Forderungen in Höhe des Rechnungs- Endbetrags (einschließlich Mehrwertsteuer) der Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder Dritte erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der KUNDE auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von VYTRUVE, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. VYTRUVE verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der KUNDE seinen Zah- lungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolgt- Zahlungsertelllie venztungveroderfahrens. Ist dies aber der Fall, so kann VYTRUVE verlangen, dass der KUNDE die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die zugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
§11 SCHABLONEN - 3D-DRUCKE
11.1 Durch die LÖSUNG WIRD der KUNDE in die Lage versetzt, sterben für die Realisierung eines 3D-Drucks frühere VORLAGEN zu entwerfen.
11.2 3D-Druck-Aufträge werden auf dieselbe Weise wie HARDWARE-Bestellungen ausgelöst, auf der Grundlage des vom KUNDEN gegengezeichneten ANGEBOTS oder einer Auftragsbestätigung durch VYTRUVE.
11.3 Das 3D-Drucken kann ausgelagert Werden, aber VYTRUVE bleibt der ausschließliche Ansprechpartner des KUNDEN und behält die Verantwortung für die Erbringung dieser Leistung.
11.4 Die vom KUNDEN mit Hilfe der LÖSUNG entworfenen TEMPLATES werden local auf dem PC gespeichert. VYTRUVE bietet keine Backup-Lösung an und übernimmt keine Verantwortung für die Speicherung, der KUNDE ist allein für die Sicherheit und Sicherung der TEMPLATES und Daten verantwortlich.
11.5 VYTRUVE kann dem KUNDEN jedoch eine SaaS-Lösung (Software as a Service) zur Verfügung stellen, die den Import von TEMPLATES und anderen DATEN bereitgestellt auf der zu diesem Zwecken Web-Plattform ermöglicht. Die Nutzung dieser SaaS-Lösung unterliegt dann ihren eigenen AGBs.
11.6 Der KUNDE garantiert die Zuverlässigkeit und Vollständigkeit der Patientendaten und der TEMPLATES: VYTRUVE WIRD DIE 3D-DRUCKE auf der Grundlage dieser Informationen erstellen. Der KUNDE ist daher für die Gestaltung der TEMPLATES verantwortlich und VYTRUVE übernimmt keine Verantwortung für eine beschädigte oder schlechte Ausführung des 3D-DRUCKS im Falle eines Gestaltungsfehlers im TEMPLATE.
§12 ZUSÄTZLICHE KUNDENVERPFLICHTUNGEN
12.1 Der KUNDE ist dafür verantwortlich, sich im Voraus zu vergewissern, dass die HARD- WARE, der SERVICE und die LÖSUNG für seine Bedürfnisse geeignet sind.
12.2 Der KUNDE verpflichtet sich, aktiv mit VYTRUVE zusammenzuarbeiten, um die Erfüllung des VERTRAGS zu gewährleisten. Der KUNDE verpflichtet sich daher, alle Umstände, Informationen oder Dokumente, die für die ordnungsgemäße Lieferung der LÖSUNG und die Erbringung der SERVICES und ganz allgemein für die Erfüllung des VERTRAGES sein nützlich can, schnellstmöglich, professionell und unter Einhal- tungbar , Methoden und Übermittlungsart übermittelt.
12.3 Der KUNDE verpflichtet sich, den Mitarbeitern von VYTRUVE bzw. dem Unterauftragnehmer im Voraussichtlich auf die Erbringung des SERVICE-Zugangs zu seinen Einrichtungen, Anlagen, Geräten und Ausrüstungen zu leisten. Die Mitarbeiter von VYTRUVE bzw. dessen Subunternehmer haben gegebenenfalls die auf dem Gelände des KUNDEN geltenden Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften zu beachten, die ihnen zuvor mitgeteilt wurden.
§13 HAFTUNG - GEWHRLEISTUNG
13.1 HAFTUNG
13.1.1 VYTRUVE haftet, sofern sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt, auf Schadenersatz (gleich aus welchem Rechtsgrund) nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern
13.1.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit folgt nur VYTRUVE
– für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
– für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung schwerwiegender Vertragspflich-ten (Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des VERTRAGS überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung die PARTEIEN regelmäßig vertrauen und vertrauen dürfen). Die Haftung von VYTRUVE ist in dem summarischen Fall auf den Ersatz vorhersehbarer, tatsächlich eintretender Schäden begrenzt.
13.1.3. 13.1.3 VYTRUVE haftet nach Maßgabe der vorstehenden § 13.1.1 und 13.1.2 auch für Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, soweit VYTRUVE deren Verschulden nach den gesetzlichen Vorschriften zurechenbar ist.
13.1.4 Die Haftungsbeschränkungen nach § 13.1.2 gelten nicht, wenn und soweit VYTRUVE einen Mangel arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie für die Beschaffenheit der HARDWARE übernommen hat. Sie gelten ebenfalls nicht für Ansprüche des KUNDEN aus dem Produkthaftungsgesetz.
13.1.5 Im Falle einer Pflichtverletzung, die keinen Mangel der HARDWARE darstellt, ist der KUNDE nur dann berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder diesen zu kündi-gen, wenn VYTRUVE die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Der KUNDE ist nicht berechtigt, den Vertrag jederzeit, dh „frei“ (vgl. §§ 650, 648 BGB) zu kündigen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften und Rechtsfolgen.
13.2 GEWÄHRLEISTUNG
13.2.1 Für die Rechte des KUNDEN bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- oder Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage) gelten die gesetzlichen Vorschriften, sofern nichts anderes bestimmt ist. Die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (ua Lieferantenregress nach §§ 478, 445 a, 445 b BGB) bleiben in allen Fällen bestehen.
13.2.2 Ob ein Mangel vorliegt, bestimmt sich vor allem nach der mit dem KUNDEN vereinbarten Beschaffenheit der Ware. Soweit die PARTEIEN zur Beschaffenheit der HARDWARE nichts vereinbart haben, ist nach der gesetzlichen Regelung (§ 434 Abs. 1 S. 2 und S. 3 BGB) zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht.
13.2.3 Der KUNDE hat die HARDWARE und den gelieferten 3D-DRUCK unverzüglich nach dem Eintreffen am Bestimmungsort zu untersuchen (§§ 377, 381 HGB). Dies gilt auch dann, wenn VYTRUVE dem KUNDEN vor der Bestellung Einzelne Muster oder eine Testversion kostenlos zur Verfügung gestellt hat. Der KUNDE ist verpflich-tet, die HARDWARE und den 3D-DRUCK mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kauf-manns zu behandeln.
13.2.4 Die Beschaffenheit der HARDWARE und des 3D-DRUCKS gilt als genehmigt, wenn der KUNDE seiner Untersuchungs- und Rügeverpflichtung nicht nachkommt und ei-nen bei Lieferung, bei der Untersuchung oder zu einem späteren Zeitpunkt erkann-ten Mangel anzeglich unverzülich. In jedem Fall ist der KUNDE ver-pflichtet, VYTRUVE einen offensichtlichen Mangel innerhalb von 8 Tagen ab Liefe-rung und versteckte Mängel, dh bei Untersuchung nicht erkennbare Mängel, innerhalb der gleichen Frist ab ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Die Haftung von VYTRUVE nach den gesetzlichen Vorschriften für den jeweiligen Mangel ist ausgeschlossen, wenn der KUNDE seiner Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Un-tersuchung und/oder Mängelrügen nicht voraussichtlich oder nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist.
13.2.5 Ist die Lieferung von VYTRUVE bei Gefahrübergang auf den KUNDEN mangelhaft, hat der KUNDE das Recht, Nacherfüllung zu verlangen. VYTRUVE kann in diesem Fall wählen, ob die Nacherfüllung durch Feststellung des Mangels oder durch Liefe-rung einer mangelfreien Sache („Ersatzlieferung“) geleistet wird, wobei VYTRUVE im Falle der Mangelbeseitigung mindestens 2 Versuche zustehen. Das Recht von VYTRUVE, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verwei-gern (insbesondere wegen Unzumutbarkeit der Nacherfüllung), bleibt unberührt.
13.2.6 VYTRUVE ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu ma-chen, dass der KUNDE den falligen Kaufpreis bezahlt. Der KUNDE ist jedoch be-rechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zu-rückzubehalten.
13.2.7 Der KUNDE hat VYTRUVE sterben zur geschuldeten Nacherfüllung erforderlicher Zeit und Gelegenheit zu geben. Er ist verpflichtet, VYTRUVE auf deren Verlangen die beanstandete HARDWARE oder den 3D-DRUCK zu Prüfungszwecken zu überge-ben. Der Kunde ist verpflichtet, VYTRUVE im Falle der Ersatzlieferung die mangelhafte Ware nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet den Ausbau der mangelhaften Sache und auch den erneuten Einbau, selbst wenn VYTRUVE ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet war.
13.2.8 VYTRUVE ist berechtigt, die im und zum Zweck der Prüfung der beanstandeten Ware und der Nacherfüllung entstehenden Kosten und Aufwendun-gen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, soweit erforder-lich, zu tragen, wenn tatsächlich ein Mangel vorhanden. Stellt sich jedoch ein Mangel-beseitigungsverlangen des KUNDEN als unberechtigt heraus, kann VYTRUVE die hieraus entstandenen Kosten vom KUNDEN verlangen, sofern der KUNDE das Nichtvorliegen des Mangels kann, oder hätte erkennen können.
13.2.9 Etwaige Ansprüche des KUNDEN auf Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen, selbst wenn ein Mangel vorliegt, nur nach Maßgabe des vor-stehenden 13.1. Im Übrigen sind solche Ansprüche ausgeschlossen.
13.2.10 Der von Vytruve gelieferte 3D-DRUCK ist für den normalen Gebrauch garantiert, wie er im Produktdatenblatt des 3D-DRUCKS bei der Lieferung definiert ist.
13.2.11 Die Gewährleistung deckt sowohl die HARDWARE als auch den von VYTRUVE verkauften 3D-DRUCK als eine Einheit ab.
13.2.12 Der Austausch der defekten HARDWARE, des 3D-DRUCKS oder von Teilen hat keine Verlängerung der Dauer der oben genannten Gewährleistung zur Folge.
13.2.13 dann gilt die Gewährleistung nicht, wenn die HARDWARE oder der 3D DRUCK vertragswidrig oder unter Bedingungen verwendet wurden, die nicht mit denjenigen übereinstimmen, für die sie hergestellt wurden, insbesondere im Falle der Nichteinhaltung der in der Bedienungsanleitung oder dem Produktdatenblatt vorgeschriebenen Bedingungen.
13.2.14 Wenn die HARDWARE bei der freien Zurverfügungstellung (während eines Testzeitraums) beschädigt wurde, verloren ging oder zerstört wurde oder unter Be-dingungen verwendet wurde, die nicht denjenigen entsprechen, für die sie hergestellte Fallhaltrichtte immens im Benutzerhandbuch oder in den Nutzungsbedingungen Auferlegten Bedingungen, gestellt werden die Re-paraturkosten dem KUNDEN in Rechnung.
13.2.15 VYTRUVE sichert die Erhaltung aller geltenden gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben einzuhalten, insbesondere die Einhaltung der VERORDNUNG (EU) 2017/745 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 5. April 2017 über Medizinprodukte.
§14 VERJÄHRUNG
14.1 Für die von VYTRUVE gelieferte HARDWARE gilt eine vertragliche Gewährleistung von 12 Monaten ab Lieferdatum.
14.2 Für den von VYTRUVE gelieferten 3D-DRUCK gilt eine vertragliche Gewährleistung von 2 Monaten ab Lieferdatum, die sich auf die Nichtübereinstimmung des 3D-DRUCKS mit der Bestellung und auf versteckte Mängel bezieht, die auf Material-, Konstruktions- oder Herstellungurs sicküen, die den gelieferten 3D-DRUCK beeinträchtigen und ihn unbrauchbar machen.
§15 NUTZUNGS- UND VERWERTUNGSRECHT, LEISTUNGSSCHUTZRECHTE
15.1. Mit Ausnahme der hierin ausdrücklich eingeräumten oder anderweitig von VYTRUVE gewährten Rechte behält VYTRUVE alle Eigentumsrechte, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) aller gewerblichen Schutzrechte an den Diensten, Spezifikationen, Daten, Geräten, Erfindwissen, Software , die von oder für VYTRUVE während der Durchführung des VERTRAGES entwickelt wurden.
15.2. Der KUNDE darf die HARDWARE ohne die ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von VYTRUVE nicht verändern oder zurückentwickeln.
15.3. Die vom KUNDEN über die LÖSUNG erstellten TEMPLATES führen in keiner Weise zu Einer Übertragung der gewerblichen Schutzrechte an den besagten TEMPLATES auf den KUNDEN. VYTRUVE behält das volle Eigentum an den besagten TEMPLATES. Der KUNDE darf die TEMPLATES daher nicht für andere Zwecke als die Herstel-lung von 3D-DRUCKEN verwenden und verfügt über eine kostenlose, nicht-exklusive Lizenz für diese Produkte. VYTRUVE behält sich das Recht vor, diese anonymisierten TEMPLATES für Forschungszwecke oder maschinelles Lernen zu verwenden.
§16 BENUTZERLIZENZ
Der KUNDE erkennt an und akzeptiert, dass alle Rechte in Bezug auf die LÖSUNG (ein-schließlich ihrer Architektur, Software und Datenbanken und jedes ihrer Komponentenmodule), ihre Dokumentation und die Namen, Zeichen und Logos, die auf der LÖSUNG und/oder von VYTRUVE used Werden, through commercial Protection rights protected are and aus-schließlich VYTRUVE or Thirds gehören, sterben VYTRUVE zu deren Verwendung ermächtigt Haben. Der VERTRAG gewährt dem KUNDEN kein Recht an den vorgenannten Elementen, sondern nur ein begrenztes Recht auf Zugang und Nutzung der LÖSUNG unter den hier festgelegten Bedingungen.
Vorbehaltlich der vollständigen Zahlung der im Rahmen des VERTRAGES fälligen Beträge gewährt VYTRUVE dem KUNDEN für die Dauer des VERTRAGES und für das Gebiet (weltweit) eine nicht ausschließliche, nicht abtretbare und nicht übertragbare Lizenz für den Nute und Zugriff auf denunggenen LÖdenfung SUNG und zum alleinigen Zweck der Ausübung seiner Geschäftstätigkeit.
Sollten die SERVICES nach den gesetzlichen Gesetzen und Vorschriften des KUNDEN ganz oder teilweise als illegal angesehen werden, so hat der KUNDE oder der NUTZER von der Nutzung der SOFTWARE an diesem Ort abzusehen und von Ort aus zu erfassen, an dem sie als legal angesehen wird. Jeder KUNDE, der auf die SOFTWARE von einem Ort aus zugreift, an dem sie ganz oder teilweise als illegal angesehen wird, tut dies auf eigene Initiative und auf eigenes Risiko. Der KUNDE trägt die volle Verantwortung für die Folgen, die sich aus den Vorschriften seines Wohnsitzlandes ergeben, in dem er seinen Wohnsitz hat, und stellt VYTRUVE von allen Rechtsfolgen frei.
Der KUNDE verpflichtet sich hiermit, die LÖSUNG nur im Rahmen der durch den VERTRAG festgelegten Grenzen zu nutzen. Der KUNDE verpflichtet sich ferner, keine der folgenden Handlungen ergriffen und kein NUTZER oder Dritte zu gestatten, eine der folgen-den Handlungen ergriffen oder zu genehmigen:
(i) die LÖSUNG anders als im VERTRAG ausdrücklich vorgesehen zu nutzen, insbeson-dere für andere Zwecke als den Eigenbedarf und/oder außerhalb des Geltungsbereichs des VERTRAGS;
(ii) Dritten (mit Ausnahme von anerkannten NUTZERN) den Zugriff auf die LÖSUNG und der Nutzung zu gestatten;
(iii) den Inhalt der LÖSUNG ganz oder teilweise zu kopieren, zu framen oder auf einer Spiegelseite zu vervielfältigen, außer im eigenen Intranet des KUNDEN, oder die LÖSUNG von der technischen Plattform des Diensteanbieters zu entfernen, oder zu ver-suchen, eine dieser Handlungen ausführen;
(iv) die LÖSUNG zu modifizieren, zu übersetzen, abgeleitete Werke davon zu erstellen, die LÖSUNG zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu disassemblieren, neu zu erstellen, auch nicht teilweise, oder zu versuchen oder Dritten zu erlauben, solche Handlungen durchzufihren, seühren durchzufihren , stirbt ist gesetzlich vorgesehen;
(v) Urheberrechtshinweise, Markenzeichen oder andere Hinweise auf geistiges Eigentum, die in oder auf der LÖSUNG erscheinen oder deren Identifizierung ermöglichen, zu ändern oder zu löschen;
(vi) die Rechte an der LÖSUNG ganz oder teilweise zu verkaufen, zu vermieten, in Unterlizenz zu vergeben, zur Verfügung zu stellen oder sonstigen Dritten zu übertragen oder weiterzuleiten, mit Ausnahme der NUTZER;
(vii) in die LÖSUNG einen Virus, einen Roboter, einen Bot, ein automatisiertes System oder einen anderen Code einzuschleusen, der ganz oder teilweise dazu bestimmt ist, die LÖSUNG zu stören oder zu beeinträchtigen oder Inhalte zu verändern, zu stören odchen odchen Information auf der LÖSUNG abzurufen oder zu speichern;
(viii) die LÖSUNG dazu zu verwenden, um bösartige Codes zu speichern oder zu übertragen.
Jegliche Darstellung, Vervielfältigung oder Verwendung, ganz oder teilweise, der Markenzeichen von VYTRUVE, gleich welcher Art, ist ohne vorherige ausdrückliche und schriftliche Genehmigung von VYTRUVE verboten.
Der KUNDE verpflichtet sich, die Durchsetzung der Bedingungen für die Nutzung der LÖ-SUNG durch alle NUTZER zu gewährleisten.
Wenn die LÖSUNG andere Softwarelösungen enthält, die Eigentum von VYTRUVE sind oder von Dritten lizenziert wurden, einschließliche Open-Source-Software, gewährt VYTRUVE dem KUNDEN eine widerrufliche, nicht abtretbare, nicht übertragbare, nicht ausschließliche Lizenz hrsagü, zu dem alleinigen Zweck, den KUNDEN in die Lage zu versetzen, die LÖSUNG gemäß den Bedingungen des VERTRAS zu nutzen.
§17 VETRAULICHKEIT
17.1. Alle Informationen, Daten und jegliche Art, die von einer der PARTEIEN der anderen für die Zwecke des VERTRAGS mündlich, schriftlich oder digital übermittelt werden (einschließlich des VERTRAGS), der Austausch zwischen den PARTEIEN, Inhalt oder des Titels des Projekts, Protokolle , Vermerke und Analysen, unabhängig davon, ob diese Informationen nach den Rechtsvorschriften über geistiges und gewerbliches Eigentum geschützt werden können oder nicht, gelten als vertraulich.
17.2. Informationen, die nicht ausdrücklich als vertraulich bezeichnet werden, sind als solche zu behandeln, wenn davon auszugehen ist, dass sie einem Dritten einen finanziellen Pointe oder einen Wettbewerbsvaiguille verschaffen, oder wenn ihre Offenlegung einer der Schönadgenüen einen kanziellen ein.
17.3. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt jedoch nicht für Informationen:
– die einer der PARTEIEN vor ihrer Übermittlung durch die andere PARTEI bekannt sind, ohne dass sie zur Geheimhaltung verpflichtet ist;
– die von Einer der PARTEIEN auf rechtmäßige Weise von Dritten erlangt wurden;
– sterben von Einer der PARTEIEN unabhängig entwickelt worden ist;
– die der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, ohne dass eine der PARTEIEN gegen ihre Verpflichtungen aus dem VERTRAG verstößt;
– sterben in angemessener Weise ein Mitarbeiter, Lieferanten oder andere Parteien zum Zweck der Erfüllung des VERTRAGS beauftragt werden;
– die Beratern die gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, in angemessener Weise offengelegt werden.
17.4. Die PARTEIEN ziehen sich, die Vertraulichkeitsverpflichtung in Bezug auf die oben genannten vertraulichen Informationen gegenüber allen Mitarbeitern, Subunter-nehmen und sonstigem Hilfspersonal durchzusetzen, die in Ausübung ihrer Tätigkeit oder auf andere Weise von diesen Informationen Kenntnis erlangen können.
17.5. Die Bestimmungen dieses Artikels bleiben für FÜNF (5) Jahre nach der Offenlegung der vertraulichen Informationen oder der vorzeitigen Beendigung des VERTRAGS in Kraft.
§18 UNM GLICHKEIT DER LIEFERVERPFLICHTUNG - H HIER GEWALT
Bei Vorliegen eines sachlich gerechtfertigten Grundes ist VYTRUVE berechtigt, sich von der Leistungspflicht zu lösen. Als rechtfertigende Gründe zählen insbesondere Höhere Gewalt, Streit, Naturkatastrophen, Aussperrung, Feuer, behinderte Schifffahrt, Ausbleiben notwendi-ger Roh- und Hilfsstoffe, Ausfall von Maschinen, Fabrikationseinrichtungen oder der Kraftversorgung, pandemiebedingte Lockdowns, pandemiebedingte Unterbreketchung-ten Lvonterbreketchung-ten Lockdowns .
§19 VERSICHERUNG
19.1. Die PARTEIEN treten sich, für alle Schäden, die sich aus der Durchführung des VERTRAGES ergeben can, eine Versicherung bei einer namhaften, solventen Ge-sellschaft ab.
19.2. Während der gesamten Dauer des VERTRAGES halten sterben PARTEIEN sterben Versiche-rungspolicen und den Versicherungsschutz für die vorgenannten Klagen aufrecht und widersprechen sich, dem KUNDEN bei jeder Erneuerung der besagten Versicherungspolicen und des Versicherungsschutzes eine Kopie des entsprechenden.n lassensukzommenzucherungs
§20 REFERENZEN
Die PARTEIEN erteilen sich hiermit gegenseitig die Erlaubnis, ihre jeweiligen Warenzei-chen/Handelsnamen/Markennamen als Referenz in jeglichem Werbematerial zu erwähnen.
§21 RECHTSWAHL, GERICHTSSTAND
21.1. Die PARTEIEN vereinbaren im Rahmen sämtlicher Rechtsbeziehungen aus dem VERTRAG die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und unter Ausschluss von Weiter- und Zurückverweisun-gen.
21.2 Sofern der KUNDE Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, Juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist, WIRD für sämtliche Streitigkeiten, die im Rahmen und im Zusammenhang mit der Abwicklung der Geschäftsbeziehung stehen, der Geschäftssitz von VYTRUVE als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart . VYTRUVE hat das Recht, den KUNDEN auch an seinem Sitz zu verklagen.
§22 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
22.1 Ohne schriftliches Einverständnis von VYTRUVE kann der KUNDE die Rechte und Pflichten aus dieser Geschäftsbeziehung nicht an Dritte übertragen.
22.2 Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung des VERTRAGES oder dieser AGB enthalten, sowie besondere Zustimmungen und Abmahnungen sind schriftlich niederzulegen. Werden sie von Vertretern oder Hilfspersonen von VYTRUVE erklärt, sind sie nur verbindlich, wenn VYTRUVE hierfür die schriftliche Zustimmung erteilt. Gleiches gilt, wenn die Schriftform abbedungen werden soll.
22.3 Sollte Eine der Bestimmungen des VERTRAGS ganz oder teilweise nichtig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des VERTRAGS davon nicht berührt. In diesem Fall werden die PARTEIEN, soweit möglich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem Sinn und Zweck des VERTRAGS entspricht.
22.4 Es wird vereinbart, dass eine Duldung oder ein Verzicht einer der PARTEIEN auf die Gesamtheit oder einen Teil der Verpflichtungen, unabhängig von ihrer Häufigkeit und Dauer, nicht als Änderung dieser AGB gilt und der anderen Rechte keiner.